Wie wirkt sich kindliches “Schielen” auf das Sehvermögen aus?


Damit wir den Raum um uns richtig wahrnehmen können, müssen unsere beiden Augen in dieselbe Richtung blicken. In jedem Auge entsteht dabei jeweils ein fast identisches Bild. Diese beiden Bilder werden im Gehirn zu einem einzigen Dreidimensionalen verschmolzen. Beim Schielen dagegen wird der Unterschied zwischen den Bildern durch Fehlstellung zu groß, so dass sie im Gehirn nicht mehr richtig zur Deckung kommen können. Das kindliche Gehirn reagiert, in dem es das Bild einfach unterdrückt, das ihm vom schielenden Auge übermittelt wird. Die Folge hiervon ist, dass das nicht benutzte Auge mit der Zeit sehschwach -”amblyop”- wird oder sich erst gar nicht zu einem gut sehenden Auge entwickelt. Wird diese Sehschwäche eines organisch sonst gesunden Auges nicht behandelt, entsteht bei 90% aller Schulkinder eine einseitige lebenslänglich bestehende Amblyopie, Die Folge ist, dass das Kind nicht mehr lernt, beidäugig und dreidimensional zu sehen, so dass u. a. dadurch die Berufswahl eingeschränkt wird.
Wenn das kindliche Schielen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird, entstehen neben der kosmetischen Beeinträchtigung noch weitere Behinderungen, wie

1. Entstehung einer Sehschwäche – Die Sehleistung des schielenden Auges bleibt durch den Nichtgebrauch in der Entwicklung zurück.
2. Störung im beidäugigen Sehen – Die Entwicklung des beidäugigen Sehens ist aufgrund der Schielstellung so gestört, dass kein normales räumliches Sehen entstehen kann.

Im Gegensatz zum auffälligen Schielen werden die kaum sichtbaren und nicht auffälligen Schielabweichungen mit Sehschwäche eines Auges meistens zu spät entdeckt. Hier ist die Teilnahme an den Voruntersuchungen von Kleinkindern besonders wichtig. Zusätzlich sollten Sie Ihr Kind zwischen dem ersten und zweiten Geburtstag einem Augenarzt vorstellen.

WICHTIG:
Jedes Schielen im Kindesalter muss regelmäßig kontrolliert und sehr oft behandelt werden! Lassen Sie Ihr Kind deshalb beim geringsten Verdacht augenärztlich untersuchen, spätestens aber nach dem ersten Geburtstag als Vorsorgeuntersuchung auch ohne Verdacht!

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